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Re: Regelwerk 2018 - Neue preisbegrenzte Klassen

Verfasst: Di 9. Jan 2018, 07:34
von Achim1409
Könnt ihr mal bitte ein Bild einstellen, wie ein Handy vernünftig gehaltert, bzw. Eingebaut ist?

Re: Regelwerk 2018 - Neue preisbegrenzte Klassen

Verfasst: Di 9. Jan 2018, 11:30
von El-Akeem
Hans hat geschrieben: Mo 8. Jan 2018, 23:50 @Achim, bitte lies noch mal an welchem Punkt des Regelwerkes sie nicht ok wäre.
Habe ich, siehe Orgabereich!

Re: Regelwerk 2018 - Neue preisbegrenzte Klassen

Verfasst: Di 9. Jan 2018, 23:41
von Kla Us
Tja, dann müssen wir die Kröte leider so schlucken. Euer Verein, eure Regeln. Wenngleich ich das nicht nach vollziehen kann. Ein Joying oder ähnliche Radios ohne jegliche Knöpfe ist ok, ein großes Smartphone ist es nicht. Das selbe in Grün bei Tablets. Auch hier gibt es keinerlei haptische Rückmeldung! Und was dies betrifft, so werden die meisten, die mit Tablet oder Smartphone fahren einen Controller am DSP haben. Wenn ein 5,5 Zoll großes Display nicht ausreicht, dann weiß ich auch nicht mehr. Auf so manchem Autoradio kann man schlechter und weniger ablesen.

Mich würde auch mal interessieren, wie denn ein Smartphone "fest eingebaut" werden kann. Es ist nicht jeder bereit und in der Lage sein fest in die Bordelektronik integriertes Radio mit Freisprechfunktion und Navi raus zu reißen!

Re: Regelwerk 2018 - Neue preisbegrenzte Klassen

Verfasst: Di 9. Jan 2018, 23:57
von Hans
Was für eine Kröte?
Ganz ehrlich, hier geht es um ein kleines Detail, das nicht neu im Regelwerk ist, sondern lediglich eindeutiger formuliert. All das gab es bisher auch schon.
Handys und Tablets als Abspielgeräte waren bisher in allen preisbegrenzten Klassen nicht erlaubt. Nun sind sie es! Und sie werden genauso behandelt wie jedes andere Abspielgerät auch. Wo ist da das Problem? Weil sich keinen Vorteil eingeräumt bekommen?

Re: Regelwerk 2018 - Neue preisbegrenzte Klassen

Verfasst: Mi 10. Jan 2018, 08:16
von Lumpi23
Nunja, ich nehme mein P99 nicht aus der Tiefgarage mit nach oben, um beim Kochen in der Küche damit meine Soundbar zu betreiben oder beim Sport Musik über Kopfhörer zu genießen.

Kurzum: ein fest installiertes Autoradio ist nur in den wenigsten Fällen mit der Funktionsweise eines Mobiltelefons in der Kette vergleichbar.

Ich sehe aber durchaus die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben:

- wann ist ein Handy lediglich Quelle wie z.B. eine CD oder ein USB-Stick, wann ist es Bedieneinheit? Als Quelle muss es herausnehmbar sein, als Bedieneinheit fest verbaut.

- wo hört Handy auf, wo fängt Tablet an?


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Re: Regelwerk 2018 - Neue preisbegrenzte Klassen

Verfasst: Mi 10. Jan 2018, 12:59
von El-Akeem
Auch wenn es Bedieneinheit ist, muss es herausnehmbar sein. Ein fester Verbau eines Smartphones im Auto ist weltfremd.

Re: Regelwerk 2018 - Neue preisbegrenzte Klassen

Verfasst: Mi 10. Jan 2018, 13:32
von Lumpi23
Ein reines Smartphones ja - hier kommt wieder die Unterscheidung Tablet/Smartphone ins Spiel: Wird damit auch außerhalb des Autos telefoniert/geWhatsAppt/gestreamt oder nur im Auto? Ersetzt es die HU oder spielt es ihr nur zu?

Ich würde da sehr wohl unterscheiden, sonst kommt der nächste und klemmt seine HT nur mit lösbaren Kabelbindern an die Lüftungsdüsen und besteht auf volle Install-Punktzahl, da er die HT ja auch manchmal in nem anderen Auto betreiben könnte. Sie funktionieren ja immerhin auch dort. Macht man halt heute so [überspitzt gesagt].

Re: Regelwerk 2018 - Neue preisbegrenzte Klassen

Verfasst: Mi 10. Jan 2018, 16:30
von muthchen
ich muss hier Achim in jedem Fall beipflichten, gerade die von Stefan gezeigten Halterungen von Bury oder Brodit sind in meinen Augen alles aber keine Bastellösung, selbst VW bietet eine Handyhalterung ab Werk ähnlich der von Brodit neben der original HU an. Was soll daran dann nicht integriert sein?

Denke man könnte hier durchaus unterscheiden zwischen Halterungen die nur über einen saugnapf befestigt werden, bzw generell für den mobilen einsatz gedacht sind und solchen die wie die teile von Brodit und Bury wirklich fest mit dem Armaturenbrett verschraubt werden oder sogar teilweise ab Werk so zu kaufen sind.

Bitte nicht falsch verstehen, generell die Intention kann ich nachvollziehen und finde ich auch gut, nur wurde denke ich zu stark reglementiert.

Re: Regelwerk 2018 - Neue preisbegrenzte Klassen

Verfasst: Mi 10. Jan 2018, 18:03
von El-Akeem
Es muss natürlich um ein Smartphone gehen, alles ab 7" Displaygröße ist ein Tablet und wird praktisch nicht zum Telefonieren genutzt. Da ist es auch keine Frage, dass das integriert sein muss. Wobei integriert so ne Sache ist, was wäre z.B. mit dem hier, noch ganz frisch: https://www.facebook.com/ceoutlook/vide ... 294439808/

Re: Regelwerk 2018 - Neue preisbegrenzte Klassen

Verfasst: Mi 10. Jan 2018, 19:24
von mclord
Das Ding ist genauso wie die grossen von Joying und steht genauso ab wie die neuen Comands von Mercedes.
Da sollte es doch keine Probleme geben, oder?

Problem ist halt wirklich, wie muss ein Smartphone AYA-konform befestigt und verkabelt sein, um keine Abzüge zu bekommen?